Das BeurkG und die DONot bilden für jeden Notar ein nicht voneinander zu trennendes Tandem, dessen Kenntnis und richtige Auslegung für jedes Notarbüro unerlässlich ist. Besonders die notariellen Belehrungspflichten (§ 17 ff BeurkG) bieten so manchen Fallstrick. Nun liegt die aktuelle Kommentierung zum BeurkG und zur DONot vor.
Inhalt der Neuauflage, mit Rechtsprechung und Literatur aktualisiert:
- Kommentierung des BeurkG
- Kommentierung der DONot
- Elektronisches Urkundenarchiv unter Berücksichtigung von §§59/59a BeurkG
- Erläuterungen zum elektronischen Rechtsverkehr
- Notarielle Belehrungspflichten gem. § 17 ff BeurkG
- Zwei-Wochenfrist für Verbraucherverträge
- Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots
- Alles zum Zentralen Testamentsregister
- Vorschriften für Benachrichtigungen in Nachlasssachen
Die Digitalisierung macht auch vor dem Notarbüro nicht halt – dieser Tatsache trägt die Neuauflage des Kommentars in besonderem Maße Rechnung. Sie enthält unter anderem alle aktuellen und relevanten Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr, dem elektronischen Urkundenarchiv bei der Bundesnotarkammer sowie zur am 20.06.2019 verabschiedeten EU-Richtlinie zum Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (Online-Gründung GmbH).
Berücksichtigt wurden alle zum 01. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen; darüber hinaus finden sich im Werk auch schon die wichtigsten Informationen zu den sich zum 01. Januar 2022 ändernden Paragrafen.
Über die Herausgeber:
Professor Dr. Christian Armbrüster, Freie Universität Berlin; Professorin Dr. Nicola Preuß, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf; Notar Dr. Thomas Renner, Präsident der Ländernotarkasse Leipzig.
Bibliografie:
Beurkundungsgesetz und Dienstordnung für Notarinnen und Notare
Kommentar
Hrsg.: Armbrüster/Preuß/Renner
Deutscher Notarverlag, 8. Auflage 2019, 1.080 Seiten, gebunden, 174,00 EUR, ISBN 978-3-95646-167-5